JudikaturJustizRS0018078

RS0018078 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2016

Während das zum Schein geschlossene Geschäft zwischen den Parteien nicht gewollt ist, wollen sie mit dem Umgehungsgeschäft durch die Art der Gestaltung des Rechtsgeschäftes die Anwendung einer bestimmten Regelung vermeiden; das Umgehungsgeschäft ist daher von den Parteien wirklich gewollt.

Entscheidungen
7