Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben und das angefochtene Teilurteil dahin abgeändert, dass es nunmehr lautet: „1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen zu Handen des Klag…
Text Entscheidungsgründe: [1] Zwischen den Streitteilen besteht ein Versicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen All Risk Sach- und Betriebsunterbrechungs- Bedingungen (Fassung 2011) und die Besondere Bedingung Nr 9939 Seuchen – Betriebsunterbrechung, Zusatzbedingung zu den Allgemeinen Beding…
Rechtliche Beurteilung [19] Die Revisionen sind zulässig, die Revision der Klägerin ist nicht, jene der Beklagten ist auch berechtigt. 1. Zur Revision der Beklagten: [20] 1.1 Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung, bei der der Betrieb, nicht die Person des Betriebsinhabers …