JudikaturJustizRS0018034

RS0018034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2019

Ein Vorvertrag muss so bestimmt sein, dass er jederzeit als Hauptvertrag verbindlich wäre, das heißt, er muss alle wesentlichen Vertragsbestimmungen des Hautvertrages schon enthalten.

Entscheidungen
7