Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Streitteile waren bis Ende 2004/Anfang 2005 liiert. Sie hatten getrennte Wohnsitze, hielten sich aber überwiegend in der Wohnung der Beklagten auf. Im Jahr 2004 entschlossen sie sich zum gemeinsamen Ankauf von zwei aneinander angrenzenden Wohnungen. Der Kläger kümmerte sich um die Fi…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die außerordentliche Revision der Beklagten, die keine Rechtsfragen von der Erheblichkeit im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO geltend macht. 1. Abgesehen davon, dass eine tatsächlich oder vermeintlich unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil kein…