JudikaturJustizRS0018003

RS0018003 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2014

Wird in einem vom Gläubiger verwendeten Vertragsformular mit mehreren Varianten die Abstattung einer Kreditschuld in "gleichbleibenden Raten für Kapital und Zinsen" vereinbart, so handelt es sich um Annuitäten, die in drei Jahren verjähren.

Entscheidungen
5