JudikaturJustizRS0017994

RS0017994 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2024

Auch bei der Pflichtteilserhöhung durch Hinzurechnung von Schenkungen unter Lebenden (Hofübergabe) ist bei der Festsetzung des Übergabswertes eine die bäuerliche Lebensordnung gebührend berücksichtigende Berechnungsmethode - analog § 11 AnerbenG - anzuwenden.

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