Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 838,44 EUR (darin 139,74 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die allein erbberechtigte Nichte der am 3. 4. 2005 verstorbenen Emma H*****. Der Beklagte ist der Großcousin der Erblasserin. Der Beklagte erhielt „eines Tages“ ein Schreiben eines Notars, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er aufgrund seines Verwandtschaftsverhä…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin beantwortete Revision des Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Die Zulässigkeit des Zahlungsbegehrens der Erbschaftsklägerin als wirkliche (gesetzliche) Alleinerbin gegen den beklagten Erbschaftsbesitzer, wenn der Nachlass wie hier nur aus Geld besteht, ist nicht …