JudikaturJustizRS0017964

RS0017964 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2015

Jede Unklarheit, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen einer Vielzahl von Vertragsschablonen, deren gleichzeitige Geltung vereinbart wird, ergibt, muß zum Nachteil der Partei ausgelegt werden, die sich ihrer bedient.

Entscheidungen
6