JudikaturJustizRS0017911

RS0017911 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2020

Nur die Auslegung einer Urkunde ist rechtliche Beurteilung, die Erforschung der wahren Absicht der Parteien ist dagegen eine Beweisfrage. Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde entscheidet der Richter daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung.

Entscheidungen
50