Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.555,28 EUR (darin enthalten 425,88 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.470,24 E…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Transportversicherer der v***** GmbH (V*****). Die V***** lieferte im Jahr 2007 einer Kundin in Italien regelmäßig Stahlbänder, die in aufgerollter Form als sogenannte „Coils“ zum Versand gelangten. Am 28. 12. 2007 übergab die V***** zwei mit Stahlcoils beladene…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig, sie sind aber nicht berechtigt. Österreich ist Mitgliedstaat der COTIF 1980 und auch des Änderungsprotokolls vom 3. 6. 1999 (BGBl III 2006/122). Italien ist Mitgliedstaat der COTIF 1980, das Protokoll von 1999 wurde bis zum 21. 12. 2007 nicht ratifiziert ( Freise in Mün…