JudikaturJustizRS0017901

RS0017901 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2011

Auch die nicht körperschaftlich eingerichtete Agrargemeinschaft (Nachbarschaft Aichhorn - Kärnten) kann im Hinblick auf die Bestimmungen des § 83 Abs 1, 2 und 4 Krnt FLG vermögensfähig sein und ein Sondervermögen besitzen. Grundsätzlich steht daher dem einzelnen Mitglied kein Recht zu, allein Ansprüche aus von der Agrargemeinschaft geschlossenen Verträgen geltend zu machen.

Entscheidungen
4