Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben, der Beschluss des Berufungsgerichts aufgehoben und diesem aufgetragen, unter Umgangnahme von dem gebrauchten Aufhebungsgrunde über die Berufung des Klägers neuerlich zu entscheiden, wobei auf die Kosten des Rekurses als Kosten des Berufungsverfahrens Bedacht zu nehmen …
Text Begründung: Der Beklagte, Erhard F*****, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 244 Grundbuch K*****, zu welchem Grundbuchkörper auch die Grundstücke Nr 122/1 Baufläche mit Wohnhaus Nr 157 und Nr 209/1 Garten gehörten. Der Vorbesitzer dieser Liegenschaft war Adam F*****, der Vater des Beklagten. Mit Kau…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richtet sich der Rekurs der beklagten Partei, dem Berechtigung zukommt. Wie sich aus den Feststellungen der unteren Instanzen ergibt, handelt es sich bei dem „Gut L*****" um ein Gemeinschaftsvermögen zu Gunsten jener Besitzer von Häuser, die vor vielen Jahren dem Magistrat d…