JudikaturJustizRS0017817

RS0017817 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2023

Zur Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind alle Umstände heranzuziehen, aus denen Schlüsse auf die Absicht der Parteien zu ziehen sind (vgl Gschnitzer in Klang IV/1 406 und 407).

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