JudikaturJustizRS0017645

RS0017645 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2016

Der richterlichen Rechtsgestaltung nach § 904 dritter Satz ABGB steht nicht entgegen, dass die Klägerin bloß Leistung binnen 14 Tagen begehrt hat; dieses Leistungsbegehren enthält als Minus jedenfalls auch das Begehren auf Ratenzahlung.

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