Spruch Die Revision wird, soweit der den Zuspruch von S 64.608,70 samt 4 % Zinsen seit 7.Februar 1983 bestätigende Ausspruch des Berufungsgerichtes bekämpft wird, zurückgewiesen. Im übrigen (Zuspruch von S 365.993,09 samt 4 % Zinsen seit 7. Februar 1983) wird der Revision Folge gegeben. Die Urteile der Vor…
Text Begründung: Die Klägerin ist die Mutter Johann AS (des Erblassers der zweitbeklagten Partei), die Erstbeklagte Witwe und Testamentserbin nach ihm. Die Klägerin begehrte zuletzt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 430.601,79 samt Anhang. Sie brachte vor, sie habe ihnen zum Ankauf…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist, soweit der den Zuspruch von S 64.608,70 samt Anhang bestätigende Ausspruch der zweiten Instanz bekämpft wird, unzulässig, weil die Begehren auf Zurückzahlung des Darlehens von S 60.000,-- im Frühjahr 1982 sowie der im Auftrag Johann AS ausgelegten Beträge von S 4.246,…