Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 15.131,85 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.288,35 an Umsatzsteuer und S 960,-- an Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Zahlung von S 456.954,93 s.A. und brachte vor, sie habe dem Beklagten Kredit gewährt. Der Beklagte habe die vereinbarten Rückzahlungsraten nicht geleistet. Der Kredit, der mit dem Klagebetrag unberichtigt aushafte, sei deshalb fällig gestellt worden. De…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte macht geltend, es sei kein bestimmter Termin für die Rückzahlung des Darlehens vereinbart worden. Durch die Zusage, mit der Eintreibung der Forderung unter der Bedingung zuzuwarten, daß der Beklagte Grundstücke verkaufe, um mit dem Verkaufserlös das au…