JudikaturJustizRS0017597

RS0017597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Eine "reine" Stundung, welche die Fälligkeit unberührt lässt, aber ihre Geltendmachung hinausschiebt, hemmt den Lauf der Verjährungsfrist.

Entscheidungen
11