JudikaturJustizRS0017507

RS0017507 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2023

Bedingte Forderungen im Sinne des § 19 Abs 2 KO sind nicht nur rechtsgeschäftlich, sondern auch gesetzlich bedingte Forderungen, daher auch Rückgriffsansprüche von Bürgen und Mitschuldnern zur ungeteilten Hand, sofern das den Rückgriff begründende Rechtsgeschäft (Bürgschaft, Schuldbeitritt) schon vor Konkurseröffnung bestanden hat; andernfalls wäre die Aufrechnung gemäß § 20 Abs 1 Satz 1 Fall 2 KO unzulässig.

Entscheidungen
6