Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 28.467,45 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 2.587,95 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 7. März 1980 trafen der Kläger und Franz M*** eine Vereinbarung über den Ankauf der Liegenschaft EZ 95 KG Vöslau je zur Hälfte und verpflichteten sich darin zur Beteiligung an Gewinn bzw. an den Kosten, Spesen und Steuern im gleichen Verhältnis. Mit Vertrag vom 30. Mai bzw. …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Die von ihm behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt, wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat, nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Nach wie vor beharrt der Kläger - unter Berufung auf § 1408 ABGB - auf seinem Standpunkt, die Veräußerung des Fr…