JudikaturJustizRS0017435

RS0017435 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Haften dem Gläubiger mehrere Schuldner solidarisch (als Gesamtschuldner) für dieselbe Forderung, so steht es im Belieben des Gläubigers, in welcher Reihenfolge und in welchem Verhältnis er die einzelnen Mitschuldner in Anspruch nimmt. Allerdings kann der Gläubiger die Schuld nur einmal tatsächlich erhalten.

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