JudikaturJustizRS0017286

RS0017286 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2019

Es ist trotz der Vermutung des § 884 ABGB möglich, dass die Parteien den Vertrag bereits mündlich bindend abgeschlossen haben und die über den Vertrag zu errichtende Urkunde nur deklarative Bedeutung haben soll; doch muss dies von dem dies Behauptenden bewiesen werden.

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