JudikaturJustizRS0017216

RS0017216 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2019

Die Bestimmung des § 886 ABGB über das Erfordernis der Unterschrift ist nicht nur auf Verträge, sondern auch auf einseitige Erklärungen anzuwenden, für welche das Gesetz, ohne eine entsprechende Einschränkung zu machen, Schriftlichkeit normiert.

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