JudikaturJustizRS0017078

RS0017078 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2023

Bei Ausübung des Optionsrechtes wird das bereits im voraus bestimmte Schuldverhältnis in Geltung gesetzt. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter erwirbt der Dritte mit diesem Zeitpunkt sein unmittelbares Recht.

Entscheidungen
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