JudikaturJustizRS0017044

RS0017044 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2019

Die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung, die geschenkte Liegenschaft niemandem anderen als einem bestimmten Dritten zu hinterlassen, begründet einen Vertrag zugunsten dieses Dritten, der daraus einen unmittelbaren Anspruch erwirbt.

Entscheidungen
8