Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Berufungsurteil dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 17.296,20 (darin S 2.882,70 USt.) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erstellte zugunsten der Klägerin am 16.10.1990 folgende Bankgarantie: "Garantie Nr.976.890. Wir hören von unserem Kunden, der Firma B***** Handels-GesmbH, Wien, Österreich, daß er von Ihnen bereits mit Laserdruckern und Notebooks beliefert wurde und von I…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene Revision der Klägerin ist berechtigt. Die im österreichischen Recht nicht ausdrücklich geregelte Bankgarantie ist ein Sonderfall des allgemeinen Garantievertrages. Sie ist ein einseitig verpflichtender Schuldvertrag, der in der Regel der Sicherung der Leistung…