JudikaturJustizRS0017005

RS0017005 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2022

Da die Bankgarantie gerade wegen der Strenge und Sicherheit der Haftung vereinbart wird, muss bei der Auslegung der sie betreffenden Erklärung gelten, dass die Partei nicht die für den Verpflichteten leichtere, sondern die schwere Form gewählt haben.

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