Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Der Kläger, ein Landwirt, schloss mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Bankgenossenschaft am 25. 2. 1992 einen Abstattungskreditvertrag über ATS 1,500.000, - (= EUR 109.011,63), zu einem Zinssatz von 11 % p.a. kontokorrentmäßig, ab. Die Abstattung sollte in 240 Raten zu je ATS 15.55…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig. Mit dem Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss kann auch allein dessen Begründung angefochten werden, ohne dass der Auftrag an das Erstgericht, das Verfahren zu ergänzen, bekämpft wird; das Rechtsmittel kann auch von der Partei erhoben werden, auf deren Berufung hin die Aufh…