JudikaturJustizRS0016822

RS0016822 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2015

Gewährt ein Dienstgeber einer gewissen Kategorie von Dienstnehmern, die nicht einem Kollektivvertrag unterliegen, aus Anlass einer allgemeinen Verschiebung im Lohngefüge und Preisgefüge allgemeine gleichmäßige Erhöhungen, so kann es den guten Sitten widersprechen, wenn er ohne sachlichen Grund Dienstnehmer der gleichen Kategorie von dieser Erhöhung ausnimmt.

Entscheidungen
24