Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger 4.968,04 EUR brutto zuzüglich 8,38 % Zinsen aus 177,78 EUR seit 31.5.2011, 8,38 % Zinsen aus 177,78 EUR seit 30.4.2011, 8,38 % Zi…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 9. 5. 1994 bis 31. 5. 2011 bei der Beklagten als Überwachungsorgan des ruhenden Verkehrs tätig. Auf das Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Gesetzes über das Dienstrecht der Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien (Vertragsbedienstetenordnung 1995 VBO…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist auch berechtigt. 1. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, mehrere Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen innerhalb der gesetzlichen, kollektiven oder vertraglichen Bedingungen verschieden zu …