JudikaturJustizRS0016636

RS0016636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 2006

Der Vermieter kann jederzeit auf einen Kündigungsgrund verzichten, was das Gesetz wortdeutlich in § 20 MG ausspricht, wenn es die Kündigungsgründe des § 19 MG erst nach Ablauf der Bestandzeit wirksam werden lässt, während welcher die Kündigung vertraglich ausgeschlossen war. Ein solcher Verzicht kann auch nicht als sittenwidrig empfunden werden.

Entscheidungen
4