Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben . Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass sie als Teilurteil zu lauten haben: „Das Hauptklagebegehren, die Beklagte wird aus dem Gesellschaftsverhältnis zur K***** Gesellschaft m.b.H. (FN *****) ausgeschl…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Gesellschafter der im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN ***** eingetragenen K***** Gesellschaft mbH, und zwar der Erstkläger zu 67,5 %, die Zweitklägerin zu 7,5 % und die Beklagte zu 25 %. Letztere beteiligte sich mit „Übernahms-…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht teilweise die Rechtslage verkannt hat; sie ist auch teilweise berechtigt. 1. Nach ständiger, auf der Entscheidung 1 Ob 600/53 (SZ 26/285) basierender Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist der zwangsweise Ausschluss eines Ge…