Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts mit folgender Maßgabe wiederhergestellt wird: „1. Es wird mit Wirkung zwischen der klagenden und der beklagten Partei festgestellt, dass der am 4. November 2016 abgeschlossene Vert…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Beklagte stellt Gleitschirme, Motorschirme, Rettungsschirme, Gurtzeuge, Zubehör, Bekleidung und Merchandiseartikel her. Sie schloss mit der Klägerin einen Vertriebsvertrag ab, der auszugsweise lautet: „ 1. Gegenstand des Vertrages (1) Der Hersteller überträgt das allei…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist auch berechtigt. [13] 1. Aufgrund der Rechtswahl der Parteien im Vertriebsvertrag (Punkt 8.) ist gemäß Art 3 Abs 1 Rom I VO österreichisches Recht anzuwenden. [14] 2.1. Für die Auslegung einer zwischen den Parteien schrif…