JudikaturJustizRS0016612

RS0016612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2023

Konkurrenzklausel müssen im Zweifel einschränkend, das heißt im Sinne einer geringeren Beschränkung der Verfügungsfreiheit des zur Unterlassung Verpflichteten ausgelegt werden.

Entscheidungen
15