Spruch I. 1. Aus Anlaß des Revisionsrekurses der betreibenden Partei gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 4.Juli 1997, GZ 46 R 674/97a, 46 R 675/97y, 46 R 676/97w und 46 R 693/97w-25, werden die Beschlüsse des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 4.März 1997, GZ 68 E 1295/…
Text Begründung: I.1. Die betreibende Partei beantragte aufgrund eines vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs vom 8.Februar 1995 die Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO wider die verpflichteten Parteien. Sie begehrte, über die verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 40.000 S wegen eines best…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Die Exekution gemäß § 355 EO darf nach ständiger Rechtsprechung nur bewilligt werden, wenn das im Exekutionsantrag konkret behauptete Verhalten titelwidrig ist (3 Ob 2392/96b; ÖBl 1991, 280 = WBl 1991, 365; WBl 1991, 204 = MR 1991, 79). Ma…