JudikaturJustizRS0016491

RS0016491 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1996

Symbolisch erworbene Pfandrechte erlöschen jedenfalls dann, wenn Einzelstücke mit Duldung des Vertrauensmannes des Pfandgläubigers aus dem gekennzeichneten Warenlager in den nicht gekennzeichneten Verkaufsraum gebracht werden.

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