Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Es wird dem Beklagten gegenüber festgestellt, daß der klagenden Patei auf Grund ihres Pfandrechts das Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös der im Pfändungsprotokoll GZ 22 E 729/92-3…
Text Entscheidungsgründe: Im Zuge einer Fahrnisexekution, die vom Beklagten als betreibender Partei gegen ein Handelsunternehmen als verpflichtete Partei zur Hereinbringung von S 70.000,-- sA geführt wird, wurde am 16.3.1992 eine Anzahl von Fahrrädern und Fahrradrahmen gepfändet und im Pfändungsprotoko…
Rechtliche Beurteilung Die von der klagenden Partei gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes wegen Aktenwidrigkeit und unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache erhobene außerordentliche Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht im Ergebnis von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen ist; sie…