RS0016482 – OGH Rechtssatz
RS0016482 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Leistungen ist bei einem zweiseitigen Vertrag keine Voraussetzung seiner Gültigkeit, außer es liegt ein Ausbeutungstatbestand vor.
RS0016482 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Leistungen ist bei einem zweiseitigen Vertrag keine Voraussetzung seiner Gültigkeit, außer es liegt ein Ausbeutungstatbestand vor.