JudikaturJustizRS0016441

RS0016441 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2020

Wer die Nichtigkeit einer Freizeichnungsklausel wegen Sittenwidrigkeit behauptet, hat die tatsächlichen Umstände, aus denen im Einzelfall die Nichtigkeit abzuleiten ist, zu behaupten und im Bestreitungsfall zu beweisen.

Entscheidungen
11