Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt seit 1. 5. 2007 eine Invaliditätspension. Strittig ist im Verfahren, ob der Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension (auch) über den 17. 12. 2013 hinaus, und zwar – soweit für das Revisionsverfahren noch von B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist auch berechtigt. 1.1 Gemäß § 89 Abs 1 Z 1 ASVG ruhen die Leistungsansprüche unter anderem in der Pensionsversicherung, solange der Anspruchsberechtigte eine Freiheitsstrafe verbüßt. Das Ziel dieser Ruhensbestimmung beste…