Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Endurteil des Erstgerichts einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 14.936,14 EUR (darin 990,61 EUR USt und 8.992,50…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger kauften in den Jahren 2003 bis 2005 insgesamt 152 Genussscheine der späteren Schuldnerin zum Preis von 274.382,16 EUR. Die Schuldnerin hatte sich vertraglich gegenüber den Käufern verpflichtet, die Genussscheine jederzeit zum aktuell von ihr veröffentlichten Kurswert …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist aus den darin ausgeführten Gründen zulässig, die Bedeutung der angesprochenen Rechtsfragen geht über den Anlassfall hinaus. Die Revision ist auch berechtigt. 1. Gemäß § 879 Abs 1 ABGB ist ein Vertrag, der gegen ein Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt, nichtig. …