JudikaturJustizRS0016370

RS0016370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2021

Nur eine die Belastung des dienenden Gutes erheblich erschwerende Änderung der Benützungsart des herrschenden Gutes stellt eine unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit dar.

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31