Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 912,41 EUR (darin 152,07 EUR USt) besti…
Text Entscheidungsgründe: [1] Dem Kläger steht als Eigentümer des herrschenden Grundstücks 345/1 (EZ * KG *) gegenüber dem Beklagten als Eigentümer des dienenden Grundstücks 61/407 (EZ * KG *) die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens sowie die Dienstbarkeit des Viehtriebs zu. Das Bestehen dieser ersess…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision ist zulässig und berechtigt. [16] 1.1. Das Ausmaß der Dienstbarkeit richtet sich nach dem Inhalt des Titels, auf dem sie beruht (RIS Justiz RS0011720 [T5]). Ist – wie hier – ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer ersessenen Dienstbarkeit, bestimmt dieses d…