Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit EUR 9.900,63 (darin EUR 836,09 an USt und EUR 4.884,10 an Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfah…
Text Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien beteiligten sich in Form einer "ARGE" an einem Ausschreibungsverfahren, in dem die beklagte Partei Bauleistungen (Generalunternehmerleistungen) ausgeschrieben hatte. Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung enthielt ua die Position "05.1350A Zement lief…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Zutreffend verweisen die Revisionswerber darauf, dass die Ausstellung einer Rechnung zwar grundsätzlich nicht als rechtsgeschäftliche Willenserklärung anzusehen ist, dass der Oberste Gerichtshof jedoch in einem vergleichbaren Fall wenngleich als obiter dict…