Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit S 7.577,85 (darin S 514,35 Umsatzsteuer und S 1.920,-- Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte am 7.Jänner 1982 bei Martin P*** (im folgenden Verkäufer genannt) einen PKW der Type Lada Universal 1500 um S 90.000,--. Der Verkäufer, ein zum Handel mit Kraftfahrzeugen befugter Gewerbetreibender, verstarb im August 1986. Über seinen Nachlaß wurde am 19.Mai …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Auf Grund der nur nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässigen Revision sind bloß die Rechtsfragen zu prüfen, denen eine erhebliche Bedeutung im Sinn dieser Gesetzesstelle zukommt (§ 503 Abs 2 ZPO; SZ 56/156; JBl 1985, 238 ua). Dies ist hier für die Frage zu beachten, ob de…