JudikaturJustizRS0016224

RS0016224 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1987

Bei beiderseitiger irrtümlicher Voraussetzung ist der Vertrag für beide Teile anfechtbar. Hiebei kommt es auf ein allfälliges Verschulden desjenigen, dessen Verhalten oder Erklärung beim anderen Teil einen Irrtum veranlaßt hat, nicht an.

Entscheidungen
3