Spruch Die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums ist auch dann möglich, wenn die Aufhebung des Vertrages nach § 932 ABGB, weil der Mangel behebbar ist, ausgeschlossen ist. Stimmt die im Typenschein eines Kraftfahrzeuges eingetragene Motornummer mit der am Motor angebrachten nicht überein und kann der V…
Text Der Beklagte verkaufte dem Kläger am 3. April 1980 das Kraftfahrzeug Type Mercedes 220 D/8, Fahrgestell Nr. 11511010023263, Motornummer 615912100021919, "wie besichtigt und probegefahren ohne Garantie und Gewährleistung" zum Preis von 15 500 S. In der von den Streitteilen unterfertigten Verkaufsbest…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Berufungsgericht erachtete das Klagebegehren für begrundet, weil die Abweichung der im Typenschein eingetragenen und der am eingebauten Motor aufscheinenden Nummer einen wesentlichen unbehebbaren Mangel darstelle, der die Wandlung des abgeschlossenen Kaufvertrages …