RS0015856 – OGH Rechtssatz
RS0015856 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Geht der Streit lediglich darum, wo in der Natur die Grenze zwischen zwei aneinanderstoßenden Parzellen verläuft, dann liegt ein Grenzstreit vor, auch wenn das Klagsbegehren die "Übergabe" des streitigen Grundstreifens zum Gegenstand hat.