Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Klägerin ist schuldig, der Beklagten die mit S 33.529,40 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin S 3.379,90 USt und S 13.250,-- Barauslage…
Text Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft Grundbuch ***** I*****, EZ *****, bestehend aus Baufläche *****, ist eine Einlage mit materiellen Anteilen (Stockwerkseigentum). Auf dieser Liegenschaft befindet sich das Gebäude S*****gasse 1. Der materielle Anteil I umfaßt "den sogenannten im Erdgeschoß befi…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig und berechtigt. Die Klägerin verweist auf die Entscheidung SZ 24/58. Dieser Entscheidung liege ein dem vorliegenden Fall ähnlicher Sachverhalt zugrunde. Wäre allein der Außerstreitrichter für die Genehmigun…