Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 501,91 EUR (darin 83,65 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: M. B. erhielt am 12. 8. 2014 einen Telefonanruf einer Frau, die sich als ihre Cousine A. ausgab. Die Frage von M. B., ob es sich bei der Anruferin um A. S. handle, bejahte die Anruferin. Sie teilte M. B. mit, dass sie beabsichtige, ein Haus in England zu erwerben, wofür sie drin…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO gelten die Abs 2 und 3 nicht für Rechtsstreitigkeiten, in denen – wie hier – ein im § 29 KSchG genannter Verband einen ihm zur Geltendmachung abgetretenen Anspruch gegen eine Partei klagsweise geltend macht. Die …