RS0015466 – OGH Rechtssatz
RS0015466 – OGH Rechtssatz
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In der Erhebung der Legatsklage auf Grund eines Testamentes, obwohl dem Legatar dessen Ungültigkeit wegen Formmangels oder wegen Willensmängel bekannt war, liegt ein Verzicht mit Anfechtung des Testamentes wegen dieser Mängel.