§ 601 Formungültige letztwillige Verfügungen — ABGB
Wurde bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung eine zwingende Formvorschrift nicht eingehalten, so ist die letztwillige Verfügung ungültig.
hat dort seine Grenze, wo es sich um Formvorschriften für letztwillige Erklärungen im engeren Sinn (§ 577 ABGB) handelt. An der kategorischen Bestimmung des § 601 ABGB findet jede Auslegung eine unübersteigliche Schranke.…
…des Formerfordernisses nach § 581 ABGB aF aus. Dabei ist zu bedenken, dass diese ältere Judikatur in – im Licht des § 601 ABGB aF – abzulehnender Weise (vgl RS0012514) zumindest teilweise auf der Prämisse beruht, dass die letztwillige Verfügung dem wahren Willen des Erblassers entspricht (GlU …
…formgültiges Testament vorliegt. Der Vorwurf der Dritt- und Viertklägerin, das Berufungsgericht hätte sich nicht auf die zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht geltende Bestimmung des § 601 ABGB stützen dürfen, entbehrt damit der Grundlage. 2. Auch für die Auslegung eines Testaments gilt der allgemeine Grundsatz, dass die Auslegung einer dem Wortlaut nach feststehenden…
…Familiennamen, den sie nach einem laufenden Scheidungsverfahren erst kurze Zeit später wieder annehmen sollte, das Testament nicht nach § 579 ABGB iVm § 601 ABGB ungültig macht, entspricht der früheren Rechtslage, weil die Identifizierbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt wurde. Dass der Oberste Gerichtshof zu dieser besonderen Fallkonstellation noch nicht ausdrücklich…
eine letztwillige Verfügung vorliegt, ein Formmangel, auf den sich keine der Parteien stützt, nicht von Amts wegen wahrzunehmen. Die Formungültigkeit einer letztwilligen Verfügung gemäß § 601 ABGB ist vielmehr nur dann wahrzunehmen, wenn sie von einem Anfechtungsberechtigten geltend gemacht wird.…
…Eigenschaft der unterfertigenden Zeugen entbehrenden Testamente vom 20. März 2010 seien mangels Einhaltung der Formvorschrift des § 579 ABGB nach § 601 ABGB ungültig (für den hier bedeutsamen Zusatz: 2 Ob 508/95; Apathy in KBB³ § 579 Rz 3 uva), ist daher…
…auf der Urkunde mit einem auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweisenden und eigenhändig geschriebenen Zusatz unterschreiben. Daran fehle es bei beiden Testamenten. Gemäß § 601 ABGB idF des ErbRÄG 2015 seien daher beide Testamente ungültig. Das Rekursgericht ließ den ordentlichen Revisionsrekurs unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut des § 579…
…Welser , Erbrechts-Kommentar § 725 ABGB Rz 1 f). Eine nicht den gesetzlichen Formvorschriften entsprechende „Anordnung“ ist gemäß § 601 ABGB selbst bei klarem und eindeutig erweisbarem Willen des Erblassers ungültig (RS0012514). Eine solche Erklärung kann allenfalls für die Auslegung formgültiger letztwilliger Verfügungen relevant sein. Will…
…eines jeden, dem daran gelegen war, durch die übereinstimmende eidliche Aussage der drei Zeugen bestätigt werden, widrigenfalls diese Erklärung des letzten Willens unwirksam war (§ 601 ABGB). Mit der bloßen Erklärung des Erblassers war somit die für die Gültigkeit eines Testaments erforderliche Form noch nicht erfüllt. Auch die Zeugen hatten beim Zustandekommen…
…wurde und welches nicht mehr vorliegt. Da die schriftliche letztwillige Verfügung formgültig ist, scheidet eine Konversion aus (Welser in Rummel**2 Rz 7 zu § 601 ABGB; s auch Binder, Zur Konversion von Rechtsgeschäften, 147 f). Den stillschweigenden Widerruf eines Testamentes oder Kodizills behandeln die §§ 721 bis 723 ABGB (SZ…
…keiner weiteren Unterfertigung durch die Parteienvertreter. 2. Die erblasserische Tochter hat die Entscheidung des Rekursgerichts nicht angefochten. Es steht damit die Ungültigkeit (vgl § 601 ABGB) des Nottestaments der Erblasserin vom 11. 1. 2005 fest. Auf die vom Rekursgericht als erheblich im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG…
… 46/85). Dadurch wird auch der Gefahr eines nachträglichen Unterschiebens entgegengewirkt. 4. Werden die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten, führt dies gemäß § 601 ABGB selbst bei klarem und eindeutig erweisbarem Willen des Erblassers zur Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung (RIS Justiz RS0012514; zuletzt 2 Ob 192/17z). 5…
…jeden, dem daran gelegen war, durch die übereinstimmende eidliche Aussage der drei Testamentszeugen bestätigt werden, widrigenfalls diese Erklärung des letzten Willens unwirksam war (§ 601 ABGB). In dem im Verlassenschaftsverfahren gemäß § 152 Abs 4 AußStrG (zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung vgl § 205 AußStrG) vom Gerichtskommissär am 17…
…Verfügung auf dem ersten Blatt. 7. Beide „Ausfertigungen“ des fremdhändigen Testaments des Erblassers erweisen sich somit schon deshalb als formungültig (§ 601 ABGB), weil jeweils das Blatt mit der Unterschrift des Erblassers weder in einem äußeren noch in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der…
…Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts II8, 325). Darum ist die Einhaltung der gesetzlichen Form für die Erklärung des letzten Willens zwingend und unverzichtbar (§ 601 ABGB); selbst bei klar und eindeutig erweisbarem Willen des Erblassers ist die nicht formgerechte Verfügung ungültig (NZ 1931, 155; JBl 1965, 264; RPflSlgA 7620; Koziol-Welser…
…Gestaltung einer Kopf- oder Fußzeile den inhaltlichen Zusammenhang bejaht). 7. Das fremdhändige Testament des Erblassers erweist sich somit schon deshalb als formungültig (§ 601 ABGB), weil das Blatt mit der Unterschrift des Erblassers weder in einem äußeren noch in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text…
…Auslegung an Hand sonstiger Beweismittel jedenfalls einen, wenn auch noch so geringen Anhaltspunkt in der Verfügung selbst finden. Ansonsten würde das kategorische Formgebot des § 601 ABGB bedeutungslos. Selbst wenn man aber davon ausgehe, daß die nach deutschem Recht vorgenommene extensive Auslegung nicht dem österreichischen Recht entspreche, würde dadurch das inländische Rechtsempfinden…
…zu verhelfen, sollen nicht zuletzt auch die für letztwillige Verfügungen aufgestellten Formvorschriften dienen. Wenn daher auch die Beobachtung der Formvorschriften unter die Unwirksamkeitssanktion des § 601 ABGB gestellt ist, ist im Zweifelsfall dennoch eine Ausrichtung am dargestellten Zweck der Formstrenge geboten. Aus der Regel des § 722 ABGB ist abzuleiten, daß eine…
…zu § 601). B. Jud (Der Erbschaftskauf 108 ff) vertritt demgegenüber die Auffassung, die Anerkennung könne einem formungültigen Testament keine Wirkung verleihen. So bedrohe § 601 ABGB ein formungültiges Testament mit Ungültigkeit, wobei diese Ungültigkeit nach § 123 AußStrG als absolute Nichtigkeit zu verstehen sei. Der Mangel der äußeren Form einer letztwilligen…
…dem ersten Blatt ergibt (vgl 2 Ob 143/19x). 7. Das fremdhändige Testament der Erblasserin erweist sich somit als formungültig (§ 601 ABGB), weil das Blatt mit der Unterschrift des dritten Testamentszeugen weder in einem äußeren noch in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der…
…nicht darin liegt, einer Rechtsgeschäftserklärung die ihr nach ihrem Wortlaut zuzukommen scheinende Rechtswirkung zu benehmen, sondern festzustellen, daß die letztwillige Erklärung im Sinne des § 601 ABGB formungültig ist. Zur Formgültigkeit einer außergerichtlichen mündlichen letztwilligen Verfügung zählt deren Erweislichkeit durch die eidliche Aussage der Testamentszeugen im Sinne des § 586 ABGB. Diese…
…in Widerspruch. Die Beurkundung letztwilliger Verfügung mehrerer Personen in einem einheitlichen Errichtungsvorgang ist nur Ehegatten (Brautleuten) gestattet, anderen Personen aber unter der Ungültigkeitssanktion des § 601 ABGB untersagt (vgl. Zeiller, Komm. II/2, 462 zu § 583 und III/2, 628 ff. in Anm. 1 und 3 zu § 1248; Unger, System…
…auf der Urkunde mit einem auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweisenden und eigenhändig geschriebenen Zusatz unterschreiben. Daran fehle es beim späteren Testament. Gemäß § 601 ABGB idF des ErbRÄG 2015 sei dieses daher ungültig. Die Zweitantragstellerin zeigt in ihrem Rechtsmittel keine erhebliche Rechtsfrage auf: 1. Der Fachsenat hat mittlerweile…
…Die Formvorschriften der §§ 578 ff ABGB aF sind zwingend. Wurde die Form nicht gewahrt, so führt dies gemäß § 601 ABGB selbst bei klarem und eindeutig erweisbarem Willen des Erblassers zur Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung (2 Ob 126/18w; RS0012514). Denn der Grundsatz, dass…
…werde. Der Grundsatz, dass dem Willen des Erblassers Rechnung zu tragen sei, habe dort seine Schranke, wo es sich um die Einhaltung der gemäß § 601 ABGB zwingenden Formvorschriften für letztwillige Verfügungen handle. Auf die Frage, ob eine „Lebensborn-Adoption" rechtswirksam oder (absolut oder relativ) nichtig wäre, brauche nicht eingegangen zu…
…RS0012373). Es entspricht Rechtsprechung (vgl RS0012493) und Lehre ( Welser in Rummel/Lukas , ABGB 4 § 601 Rz 7; ders , Erbrechts Kommentar, § 601 ABGB Rz 8; Mondel/Knechtl in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.04 § 601 Rz 10; Tschugguel in Klang³ § 601 ABGB…
…an den Erben, ein an sich unzulässiger Eingriff in die Testierfreiheit. Gemäß § 610 ABGB werde dieses Verbot jedoch im Rahmen der gesetzlichen Konversion (§ 601 ABGB) als stillschweigende fideikommissarische Substitution verstanden. Im übrigen könne sich die Bindung durch Substitution immer nur auf das vom Erblasser herstammende Vermögen beziehen, nicht jedoch auf…
…der Auffassung des Berufungsgerichtes erstrecke sich das Testamentsabkommen aber nicht auch auf die Rechtsfolgen des Formmangels. Diese seien nach österreichischem Recht zu beurteilen. Der § 601 ABGB bestimme, daß eine letzte Willenserklärung ungültig sei, wenn der Erblasser ein Formerfordernis nicht erfüllt habe. Nach herrschender Auffassung sei darunter keine absolute Nichtigkeit sondern bloß…
…eine letztwillige Verfügung vorliegt, ein Formmangel, auf den sich keine der Parteien stützt, nicht von Amts wegen wahrzunehmen. Die Formungültigkeit einer letztwilligen Verfügung gemäß § 601 ABGB ist vielmehr nur dann wahrzunehmen, wenn sie von einem Anfechtungsberechtigten geltend gemacht wird (Welser in Rummel ABGB I Rz 4 zu § 601; Weiß in…
…durch übereinstimmende eidliche Aussage bestätigen oder, wenn einer aus ihnen nicht eidlich vernommen werden kann, wenigstens die zwei übrigen, widrigenfalls diese Erklärung nach § 601 ABGB unwirksam ist (§ 586 ABGB). Mit der bloßen Erklärung des Erblassers ist somit die für die Gültigkeit eines Testaments erforderliche Form noch nicht erfüllt…
…Verfügung vor, bewirke ein Formmangel nur Anfechtbarkeit, wobei das Klagerecht in drei Jahren verjähre (ähnlich ders zur aktuellen Rechtslage i m Erbrechts-Kommentar, § 601 ABGB Rz 3, mit der Einschränkung, dass zumindest offenkundige Formmängel die Nichtigkeit begründeten). [38] Auch Weiß/Likar-Peer (in Ferrari/Likar-Peer , Erbrecht [2007], 187…
…Materialien zur ersten Teilnovelle, 78 Blg HH XXI. Session, zeigen, der Bestimmung des § 586 ABGB auch durch sprachliche Neufassung und Anfügung des Klammerzitates § 601 ABGB zum Ausdruck bringen wollen, daß es sich um ein formelles Erfordernis der Gültigkeit des Testamentes handelt (vgl. Schey, Die Teilnovelle 101; Handl in Klang1 II…
…auch zum Ergebnis kommen könnte, daß mangels Einhaltung der für ein mündliches Testament erforderlichen Formvorschriften im vorliegenden Fall die letzte Willenserklärung des Erblassers gemäß § 601 ABGB. ungültig sei.…
…sich dort, wo es sich um Formvorschriften für letztwillige Erklärungen im engeren Sinne (§§ 577 ff. ABGB) handelt. An der kategorischen Bestimmung des § 601 ABGB findet jede Auslegung eine unübersteigliche Schranke (siehe auch hiezu Weiß, 221). Wenn die Revisionswerberin schließlich meint, das Schriftstück vom 21. Dezember 1955 stelle in der…
…als Testament kundgemachte Schriftstück nicht von der Hand des Erblassers stammt und kam daher zu seiner rechtlichen Beurteilung, daß ein gültiges Testament nicht vorliege (§ 601 und § 578 ABGB). Die Feststellung gründete das Erstgericht auf die Erwägung, den Klägerinnen sei der Nachweis gelungen, daß das Testament mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht vom Erblasser geschrieben…
…der Erben Rechtswirksamkeit verliehen werden; die Rechtsnatur einer solchen Anerkennung ist freilich strittig (vgl. dazu eingehend 6 Ob 66/01a u.a.; Apathy in KBB, § 601 ABGB Rz 4; Welser in Rummel3 § 601 ABGB Rz 5 [wonach das Anerkenntnis bloß schuldrechtliche Wirkungen entfaltet], je mwN; nun auch § 160 AußStrG, der…
…durch die sogleich bei der ersten Vernehmung erfolgende eidliche Bestätigung. Diesfalls sei die Bestimmung des § 272 ZPO ausgeschaltet. Aus der Zitierung des § 601 ABGB im § 586 ABGB sei vielmehr der Schluss zu ziehen, dass, ergäbe sich aus diesen Einvernahmen die mangelnde Ernstlichkeit der Erklärung und damit das Fehlen…
…1 Z 2 AußStrG nicht erfüllt ist (vgl RS0043461 [T9]; RS0043027). [25] 8. Wurde die Form nicht gewahrt, so führt dies gemäß § 601 ABGB selbst bei klarem und eindeutig erweisbarem Willen des Erblassers zur Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung (RS0012514). Denn der Grundsatz, dass dem wahren erblasserischen Willen zu entsprechen…
…Einhaltung der Formvorschriften des § 956 und des § 603 ABGB aber auch der Beobachtung der für ein Vermächtnis vorgeschriebenen Förmlichkeiten (§ 647 und § 601 ABGB) mangelt, wird auch vom Revisionswerber nicht mehr in Frage gestellt. Er versucht daher nur, die Richtigkeit der Auffassung darzutun, daß § 1432 ABGB dem Begehren…
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