JudikaturJustizRS0015401

RS0015401 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 1957

Wenn ein Beschluß, mit dem die unbedingte Erbserklärung zu Gericht angenommen wurde und dem Erbenmachthaber eine Frist zur Vorlage der Abhandlung erteilt wurde, der Noterbin zugestellt wurde kommt eine Nichtigerklärung des Verlassenschaftsverfahrens nicht in Frage. Die Noterbin hätte den erwähnten Beschluß bekämpfen und rechtzeitig den Antrag auf Vornahme der Inventur und Schätzung stellen müssen.