Spruch Die Einwendung, daß ein Scheintestament vorliege, muß einen wenn auch noch so geringen Anhalt im Testament finden. Ein formloser derogatorischer Vorbehalt ist bei einem formgerechten Testament unwirksam. Entscheidung vom 24. März 1954, 2 Ob 774/53. I. Instanz: Landesgericht Klagenfurt; II. Instanz…
Text Die am 31. Jänner 1946 in Teplitz-Schönau verstorbene Berta M. hinterließ ein notarielles Testament vom 7. März 1945 und ein eigenhändig geschriebenes Testament vom 25. März 1945. In dem notariellen Testament vom 7. März 1945 waren die Klägerin und die Erstbeklagte, die Schwestern sind, zu gleichen …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: ... Den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung führen die Revisionswerber dahin aus, daß die Schlußfolgerung des Berufungsgerichtes, die Klägerin sei durch das zweite Testament benachteiligt worden, die Erblasserin hätte, wenn sie das zweite Testament e…