Spruch Wenn der Erblasser für mehrere ohne Bestimmung der Teile berufene Erben denselben Nach-(Ersatz-)erben bestimmt, gehen die Anwachsungsberechtigten dem Nach-(Ersatz-)erben vor. Entscheidung vom 5. Februar 1969, 6 Ob 20/69. I. Instanz: Bezirksgericht Kitzbühel; II. Instanz: Landesgericht Innsbruck…
Text Der am 11. April 1968 verstorbene Ing. Walter G. hinterließ ein Testament vom 5. Februar 1967, in welchem es u. a. heißt: "Als meine Erben setze ich meinen Neffen Lutz G. und seine Schwester Anna G. ein. Wegen der Verwüstung meines Elternhauses (Verschwendungssucht) möchte ich gegebenenfalls die Ste…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Beklagtenrolle im Erbrechtsstreit gehört dem Träger des stärkeren Erbrechtstitels, also demjenigen Erbanwärter, für den die größere Wahrscheinlichkeit des Erbrechts spricht. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht darum, ob dem erblasserischen Neffen Lutz G. der Nachlaß e…