RS0015320 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Verbietet der Erblasser dem Legatar, den Erben "für die Liquidierung des Legats in Bedrängnis zu bringen", hat der Legatar keinen Anspruch auf Separation.
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Verbietet der Erblasser dem Legatar, den Erben "für die Liquidierung des Legats in Bedrängnis zu bringen", hat der Legatar keinen Anspruch auf Separation.