JudikaturJustizRS0015317

RS0015317 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1962

Wurde an Stelle der bisherigen Substitutionsmasse ( hier Anteile an einer Apotheke ) mit substitutionsbehördlicher Genehmigung ein neues, in Bargeld bestehendes Substitutionsvermögen geschaffen, so sind alle mit dieser Transaktion in Zusammenhang stehenden Kosten als eine diese ( Sonder- ) Masse selbst treffende Passivpost anzusehen. Eine Verrechnung mit den erst in Zukunft abreifenden Zinsen hat nicht stattzufinden.