Spruch Geänderte Projektierung des öffentlichen Straßennetzes gibt keinen Anspruch auf Verlegung eines Servitutsweges. Entscheidung vom 26. März 1963, 8 Ob 76/63. I. Instanz: Bezirksgericht Innsbruck; II. Instanz: Landesgericht Innsbruck.…
Text Mit Kaufvertrag vom 6. und 9. Mai 1930 hat der Rechtsvorgänger der Antragstellerin das Grundstück 958/5 von dem Rechtsvorgänger der Antragsgegner gekauft. Der Verkäufer verpflichtete sich, über die ihm gehörigen Grundstücke 955/1, 958/1 und 958/4 einen Fahrweg von 6 m Breite südlich der Grundstücke …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Rechtsmittel ist nach § 16 (1) AußStrG. nicht zulässig. Auch wenn zwischen den seinerzeitigen Vertragspartnern der Verlauf des Dienstbarkeitsweges aus dem Gründe in westöstlicher Richtung festgelegt wurde, weil die Gemeinde H. an dieser Stelle die Errichtung einer Straße ge…