RS0015206 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Zur Auslegung einer vertraglich vereinbarten "Herhaltungspflicht" des Eigentümers des dienenden Grundstückes bei einer Gebrauchsservitut ( Schießstand Hallein ).
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Zur Auslegung einer vertraglich vereinbarten "Herhaltungspflicht" des Eigentümers des dienenden Grundstückes bei einer Gebrauchsservitut ( Schießstand Hallein ).